Führerschein
Klassen D
D
Berechtigt zum Führen von Bussen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen.
ahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- über 16 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre nach Erwerb "Bescheinigte Grundqualifikationen BKF" **
c) 21 Jahre
- nach Erwerb "Grundqualifikation BKF" **
- nach Erwerb "Beschleunigte Grundqualifikation BkF" ** (Linienverkehr bis 50 km)
d) 20 Jahre im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
e) 18 Jahre im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf (Linienverkehr bis 50 km)
Eingeschlossen:
D1
Bemerkungen:
Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
D1
Erlaubt das Führen von kleineren Bussen mit einer bestimmten Anzahl an Sitzplätzen.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- bis 16 Personen außer dem Fahrer
- bis 8 m Gesamtlänge
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- a) 21 Jahre
- b) 18 Jahre im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
DE
Für das Führen von Bussen der Klasse D mit schweren Anhängern.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter:
siehe D
Eingeschlossen:
D1E/ BE
C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D
D1E
Berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 mit Anhängern über einer leichten Gewichtsgrenze.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
mit Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter:
siehe D1
Eingeschlossen:
BE
C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D1