Führerschein
Klassen C
C1
Erlaubt das Fahren von mittelschweren Lastkraftwagen zwischen leichten und schweren Lastkraftwagen.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- über 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
-
C1E
Für das Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 mit Anhängern über einer leichten Gewichtsgrenze.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)
2. der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger
- über 3500 kg (Kombination max. 12000 kg)
Mindestalter:
siehe C1
Eingeschlossen:
BE
D1E wenn D1 vorhanden
Bemerkungen:
-
C
Für das Führen von schweren Lastkraftwagen über einer festgelegten Gewichtsgrenze.
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
- über 3500 kg
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
auch mit Anhänger
- bis 750 kg
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre
- nach Erwerb "Grundqualifikation BKF" **
- im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
Eingeschlossen:
C1
Bemerkungen:
Unter 21 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
CE
Berechtigt zum Führen von Lastkraftwagen der Klasse C mit schweren Anhängern.
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg
Mindestalter:
siehe C
Eingeschlossen:
C1E/ BE/ T
D1E wenn D1 vorhanden
DE wenn D vorhanden
Bemerkungen:
siehe C