Führerschein
Klassen A
AM
Berechtigt zum Führen von Mopeds und ähnlichen kleinen Zweirädern.
Fahrzeugart:
1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor)
2. Dreirädrige Kleinkrafträder
3. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 cm³ (Fremdzündmotor)
- bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
15 Jahre
Eingeschlossen:
-
Bemerkung:
Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofzg. ohne Batterien)
A1
Für das Führen von leichten Motorrädern mit begrenzter Motorgröße und Leistung.
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 125 cm³
- bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- bis 15 kW
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM
Bemerkung:
-
A2
Erlaubt das Fahren von Motorrädern mit mittlerer Leistung, unter bestimmten Leistungsbeschränkungen.
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- bis 35 kW (Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/kg)
Mindestalter:
18 Jahre
Eingeschlossen:
AM/A1
Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung
A
Ermöglicht das Fahren aller Arten von Motorrädern, unabhängig von Leistung oder Größe.
Fahrzeugart:
1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- über 45 km/h
- über 50 cm³
- über 15 kW
Mindestalter:
- a) 24 Jahre Krafträder bei Direktzugang
- b) 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- c) 20 Jahre Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen:
AM/A1/A2
Bemerkung:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung