Führerschein
Klasse T
T
Ermöglicht das Fahren von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Traktoren mit höherer Geschwindigkeit sowie das Ziehen von Anhängern für spezifische land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.
Fahrzeugart:
1. Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschienen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhänger
2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für land- und forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter:
16 Jahre
Eingeschlossen:
AM/L
Bemerkungen:
Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahren