Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems.
Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in der Verkehrssünderkartei. Verwarnungen bis 55,- € bleiben immer unberücksichtigt. Das gilt auch für das Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten sowie für Verstöße, die im Ausland begangen und dort geahndet wurden.
Die Eintragungsgrenze ist für Verkehrsverstöße, die ab 01.05.2014 begangen werden, von bislang 40,- € auf 60,- € angehoben worden. Verstöße gegen Umweltzonen, Sonntagsfahrverbote oder Kennzeichenvorschriften bleiben, unabhängig von der Bußgeldhöhe, ohne Punkte.
Straftaten bei denen die rechtskräftige Verurteilung immer zur Eintragung führt:
Andere Straftaten werden nur dann in Flensburg eingetragen, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Hierzu zählen:
Verstoß | Tat mit | Tilgungsfrist |
---|---|---|
Ordnungswidrigkeit | 1 Punkt | 2,5 Jahre |
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot | 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftat | 2 Punkten | 5 Jahre |
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis | 3 Punkten | 10 Jahre |
Diese Fristen sind starr. Jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.
Verkehrszentralregister vs. Fahreignungsregister (FAER)
Punktestand nach bisherigem Recht (bis 30.04.2014) | Zuordnung im Fahreignungs-Register (ab 01.05.2014) | erreichte Stufe |
---|---|---|
1-3 | 1 | Vormerkung |
4-5 | 2 | |
6-7 | 3 | |
8-10 | 4 | Ermahnung |
11-13 | 5 | |
14-15 | 6 | Verwarnung |
16-17 | 7 | |
≥ 18 | 8 | Entziehung |
Es besteht für jeden die Möglichkeit, sein persönliches Punktekonto in Flensburg kostenlos abzufragen. Die Auskunft erfolgt innerhalb weniger Tage per Post.
In unseren Downloads findet Ihr das Antragsformular, welches ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamt Flensburg per Post gesendet werden muss.