Neue Punktereform ab 01.05.2014

13. März 2014

Das neue Punktsystem

Stand: 1. Mai 2014


Zum 01.05.2014 erfolgt eine grundlegende Neuregelung des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems.


Alle wichtigen Änderungen im Überblick:


Verwarnungen

Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in der Verkehrssünderkartei. Verwarnungen bis 55,- € bleiben immer unberücksichtigt. Das gilt auch für das Überschreiten der Lenk- und Ruhezeiten sowie für Verstöße, die im Ausland begangen und dort geahndet wurden.


Ordnungswidrigkeiten

Die Eintragungsgrenze ist für Verkehrsverstöße, die ab 01.05.2014 begangen werden, von bislang 40,- € auf 60,- € angehoben worden. Verstöße gegen Umweltzonen, Sonntagsfahrverbote oder Kennzeichenvorschriften bleiben, unabhängig von der Bußgeldhöhe, ohne Punkte.


Straftaten

Straftaten bei denen die rechtskräftige Verurteilung immer zur Eintragung führt:

  • unerlaubtes Entfernungen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Trunkenheit im Verkehr

Andere Straftaten werden nur dann in Flensburg eingetragen, wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde. Hierzu zählen:

  • Kennzeichenmissbrauch
  • unterlassene Hilfeleistung
  • Vollrausch
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Tötung

Nach dem neuen System richtet sich die Punkteanzahl und Tilgungsfrist nach der Schwere der Tat.

VerstoßTat mitTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit1 Punkt2,5 Jahre
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot2 Punkten5 Jahre
Straftat2 Punkten5 Jahre
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis3 Punkten10 Jahre

Diese Fristen sind starr. Jede Eintragung wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.

 

Überführung der Punktestände

Verkehrszentralregister vs. Fahreignungsregister (FAER)

Punktestand nach bisherigem Recht (bis 30.04.2014)Zuordnung im Fahreignungs-Register (ab 01.05.2014)erreichte Stufe
1-31Vormerkung
4-52
6-73
8-104Ermahnung
11-135
14-156Verwarnung
16-177
≥ 188Entziehung

Tipp

Es besteht für jeden die Möglichkeit, sein persönliches Punktekonto in Flensburg kostenlos abzufragen. Die Auskunft erfolgt innerhalb weniger Tage per Post.

In unseren Downloads findet Ihr das Antragsformular, welches ausgefüllt, unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamt Flensburg per Post gesendet werden muss.

 

Zum Antragsformular

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