3. März 2015
bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er seit 01. Januar 2015 zwei Möglichkeiten:
- Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entwertung vorgelegt werden.
- Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.
Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz zum Beispiel von Saalfeld nach Jena verlegt, kann somit das Saalfelder-Kennzeichen (SLF) mitnehmen.
Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.