Kennzeichenmitnahme

3. März 2015

bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er seit 01. Januar 2015 zwei Möglichkeiten:
 

  1. Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entwertung vorgelegt werden.

  2. Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berichtigung der Daten vorgelegt werden.

Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz zum Beispiel von Saalfeld nach Jena verlegt, kann somit das Saalfelder-Kennzeichen (SLF) mitnehmen.

Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.

Führer-
schein-
klassen

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