Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter:
Eingeschlossen:
siehe B
Bemerkungen:
Unter 21 Jahre bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
mit Anhänger
Mindestalter:
siehe D1
Eingeschlossen:
BE
C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D1
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeuge (außer Klassen AM, A1, A2, A)
auch mit Anhänger
Mindestalter:
a) 24 Jahre
b) 23 Jahre nach Erwerb "Bescheinigte Grundqualifikationen BKF" **
c) 21 Jahre
d) 20 Jahre im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf
e) 18 Jahre im Rahmen der Ausbildung als "Berufskraftfahrer/in", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarem Ausbildungsberuf (Linienverkehr bis 50 km)
Eingeschlossen:
D1
Bemerkungen:
Unter 24 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung
Fahrzeugart:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
mit Anhänger
Mindestalter:
siehe D
Eingeschlossen:
D1E/ BE
C1E wenn C1 vorhanden
Bemerkungen:
siehe D
Führerscheinklasse A |
Führerscheinklasse B |
Führerscheinklasse C |
Führerscheinklasse D |
Führerscheinklasse T |
Führerscheinklasse L |