Unsere Angebote
Hier finden Sie die Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 1. Januar 1999 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich dargestellt. Zudem haben Sie Einblick welche zusätzlichen Angebote, Seminare und Kurse Sie bei uns absolvieren können.
EU-Führerscheinklassen
Pkw-Klassen
Mindestalter: 18
Einschluss: L,M, S
Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGM oder
Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) möglich
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Einschluss: keiner
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen
Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5fachen der zGM des Zugfahrzeugs
Klasse S ab Feb.2005
Mindestalter: 16
Einschluss: keiner
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h; Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung
Motorradklassen
Mindestalter: 25
Einschluss: A1, M
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauart-
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung
Mindestalter: 18
Einschluss: A1, M
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauart-
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung
bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
Mindestalter: 16
Einschluss: M
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Besonderheit für 16- und 17 –jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahre unbegrenzt
Mindestalter: 16
Einschluss: keiner
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Sonderklassen
Mindestalter: 16
Einschluss: keiner
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombination mit Anhänger (mit 25 km/h – Schild) bis 25 km/h
Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bi 25 km/h , auch Kombination dieser Fahrzeuge mit Anhängern
Mindestalter: 16
Einschluss: L,M,S
Zugmaschinen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbst fahrende Arbeitsmaschinen
LKW-Klassen
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: C1
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis zu 750 kg zGM
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger
Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C
Befristung: ja
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz von D)
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger
Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: keiner
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: höchstens 750 kg zGM
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger
Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Befristung: ja
Einschluss: BE sowie D1E (bei Vorbesitz von D1)
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg zGM; Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger
Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Bus-Klassen
Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: D1
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz
Anhänger: bis zu 750 kg zGM
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich
Mindestalter: 21
Vorbesitz: D
Befristung: ja
Einschluss: BE und D1E, sowie C1E (bei Vorbesitz von C1)
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM
Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich
Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: keiner
Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz
Anhänger: bis zu 750 kg zGM
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich
Mindestalter: 21
Vorbesitz: D1
Befristung: ja
Einschluss: BE und C1E (bei Vorbesitz von C1)
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM
Die zGM der Kombination darf 12000 kg, die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
Voraussetzung: ärztliches Gutachten
Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches. Gutachten erforderlich
Zusatzangebote
Automatikausbildung
Ausbildung der Klasse B auf eigenem Automatikfahrzeug für Behinderte und
Alle die, die es mögen.
Mofa
Mofa 25 – Mindestalter 15 Jahre
ASF (Nachschulung)
Aufbauseminar für in der Probezeit auffällig gewordene Fahranfänger nach Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde zum Erhalt der Fahrerlaubnis.
ASP (Punkteabbau)
Aufbauseminar für Kraftfahrer, die rechtskräftig Punkte im Zentralregister beim KBA in Flensburg eingetragen haben. Möglichkeiten der Teilnahme:
- Bis 8 Punkte bei Teilname 4 Punkte Abzug
- Bis 13 Punkte bei Teilname 2 Punkte Abzug
- Ab 14 Punkte Pflichtteilname nach Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, ohne Abzug von Punkten
Weitere Informationen auf direkte Anfrage.
Behindertenausbildung
Ausbildung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis mit Körperbehinderungen jeder Art nach Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde.
Ausbildungsfahrschule
Durchführung des Praktikums von Fahrlehreranwärtern nach Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.
Bewerbungen sind jederzeit sehr Willkommen.
Wiedererteilung
Vorbereitung auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung nach vorangegangener Entziehung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde, sowie
Vorstellungen zu den Prüfungen.
Für Ungeübte
Übungsstunden für Fahrerlaubnisinhaber mit geringer Fahrpraxis, bzw. längerer Fahrpause zum stressfreien Wiedereingliedern in den Straßenverkehr.