Unsere Angebote

Hier finden Sie die Führerscheinklassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 1. Januar 1999 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich dargestellt. Zudem haben Sie Einblick welche zusätzlichen Angebote, Seminare und Kurse Sie bei uns absolvieren können.

EU-Führerscheinklassen

Pkw-Klassen

klasse b

Mindestalter: 18
Einschluss: L,M, S

Kraftfahrzeuge – außer Krafträdern – bis 3500 kg zGM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
Anhänger: bis 750 kg zGM oder Anhänger mit zGM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zGM der Kombination nicht über 3500 kg liegt
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) möglich

klasse be

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Einschluss: keiner

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen

Anhängelast: bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5fachen der zGM des Zugfahrzeugs

Klasse S ab Feb.2005

Mindestalter: 16
Einschluss: keiner

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h; Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis zu 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Bei Fremdzündungsmotoren (z.B. Ottomotor) max. 50 cm³ Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z. B. Dieselmotor) max. 4 kW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung

Motorradklassen

klasse a direkt

Mindestalter: 25
Einschluss: A1, M

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauart-
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung

klasse a

Mindestalter: 18
Einschluss: A1, M

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer bauart-
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Bis 2 Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg

klasse a1

Mindestalter: 16
Einschluss: M

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

Besonderheit für 16- und 17 –jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muss bauartbestimmt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahre unbegrenzt

klasse m

Mindestalter: 16
Einschluss: keiner

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, jeweils mit elektrischer Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Sonderklassen

klasse l

Mindestalter: 16
Einschluss: keiner

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h, Kombination mit Anhänger (mit 25 km/h – Schild) bis 25 km/h

Selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bi 25 km/h , auch Kombination dieser Fahrzeuge mit Anhängern


klasse t

Mindestalter: 16
Einschluss: L,M,S

Zugmaschinen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind

Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger, bis 40 km/h (bis 18 Jahre) bzw. 60 km/h (ab 18 Jahre) für Zugmaschinen sowie bis 40 km/h für selbst fahrende Arbeitsmaschinen



LKW-Klassen

klasse c

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: C1

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zGM

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger

Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung

klasse ce

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C
Befristung: ja
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz von D)

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge

Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger

Befristet auf 5 Jahre, danach erneute ärztliche Untersuchung


klasse c1

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: keiner

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – mit mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zGM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz

Anhänger: höchstens 750 kg zGM

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren bis 7500 kg zGM einschl. Anhänger

klasse c1e

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Befristung: ja
Einschluss: BE sowie D1E (bei Vorbesitz von D1)

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg zGM; Die zGM der Kombination darf 12000 kg und die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; Unter 21 Jahren gewerblicher Güterverkehr nur bis 7500 kg zGM einschließlich Anhänger

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung


Bus-Klassen

klasse d

Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: D1

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zGM

Voraussetzung: ärztliches Gutachten

Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich

klasse de

Mindestalter: 21
Vorbesitz: D
Befristung: ja
Einschluss: BE und D1E, sowie C1E (bei Vorbesitz von C1)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM

Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich


klasse d1

Mindestalter: 21
Vorbesitz: B
Befristung: ja
Einschluss: keiner

Kraftfahrzeuge – außer Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer Führersitz

Anhänger: bis zu 750 kg zGM

Voraussetzung: ärztliches Gutachten

Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich

klasse d1e

Mindestalter: 21
Vorbesitz: D1
Befristung: ja
Einschluss: BE und C1E (bei Vorbesitz von C1)

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Kl. D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM

Die zGM der Kombination darf 12000 kg, die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen

Voraussetzung: ärztliches Gutachten

Befristet auf jeweils 5 Jahre; Ab dem 50. Lebensjahr ist alle 5 Jahre ein erneutes ärztliches. Gutachten erforderlich

Zusatzangebote

Automatikausbildung

Ausbildung der Klasse B auf eigenem Automatikfahrzeug für Behinderte und
Alle die, die es mögen.

Mofa

Mofa 25 – Mindestalter 15 Jahre

ASF (Nachschulung)

Aufbauseminar für in der Probezeit auffällig gewordene Fahranfänger nach Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde zum Erhalt der Fahrerlaubnis.

ASP (Punkteabbau)

Aufbauseminar für Kraftfahrer, die rechtskräftig Punkte im Zentralregister beim KBA in Flensburg eingetragen haben. Möglichkeiten der Teilnahme:

  1. Bis 8 Punkte bei Teilname 4 Punkte Abzug
  2. Bis 13 Punkte bei Teilname 2 Punkte Abzug
  3. Ab 14 Punkte Pflichtteilname nach Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde, ohne Abzug von Punkten

Weitere Informationen auf direkte Anfrage.

Behindertenausbildung

Ausbildung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis mit Körperbehinderungen jeder Art nach Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde.

Ausbildungsfahrschule

Durchführung des Praktikums von Fahrlehreranwärtern nach Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte.

Bewerbungen sind jederzeit sehr Willkommen.

Wiedererteilung

Vorbereitung auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung nach vorangegangener Entziehung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde, sowie
Vorstellungen zu den Prüfungen.

Für Ungeübte

Übungsstunden für Fahrerlaubnisinhaber mit geringer Fahrpraxis, bzw. längerer Fahrpause zum stressfreien Wiedereingliedern in den Straßenverkehr.

Kontaktdaten

Servicebüro

Wielandstr. 12
07318 Saalfeld
Mo. - Fr. 14:00 - 18:00 Uhr

Telefon03671 - 51 21 64
Fax03671 - 45 86 77

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07318 Saalfeld
Di. u. Do. 16:00 - 19:00 Uhr

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07333 U'born OT Könitz
Dienstags 18:00 - 20:00 Uhr

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07924 Ziegenrück
Mittwochs 18:00 - 20:00 Uhr

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Mobil0171 - 12 22 282

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Mobil0171 - 12 22 271

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